Stadtmauer

Die Marktsiedlung erlangt schließlich immer mehr Bedeutung, was der Bischof urkundlich anerkennt. 1108 tritt erstmals die Bezeichnung ‚civitas‘ auf. Der Marktort war mit einem Wall mit Palisaden und Graben gesichert. Ersetzt wurden die hölzernen Palisaden von 1220 – 1236 durch den Bau der steinernen Stadtmauer. Sie hatte eine Höhe von 5,5 m und eine Breite von 1,9 m. und hatte eine Länge von 4 km, die das gesamte Stadtgebiet einschloss. Im 13. Jahrhundert kamen noch Gräben und Wälle, teilweise mit Wasser gefüllt, dazu. Sie ist heute nur noch in wenigen Teilstücken vorhanden. Die Mauer wurde durch 30 runde und eckige Türme geschützt. An der Innenseite der Mauer befanden sich hölzerne Wehrgänge. Die Mauer wurde von 7 Stadttoren durchbrochen. Im 19. Jahrhundert wurden Mauer und die Türme abgebrochen, um die Stadt zu vergrößern.

Die Stadtmauer hatte 7 Tore, von denen nur noch das Wassertor erhalten ist:

1-Breites Tor
2-Kühlinger Tor,
3-Harsleber Tor
4-Johannestor,
5-Burcharditor
6-Gröpertor,
7-Wassertor

„M. Lüdemann: „Die Ummauerung der Stadt formte im Osten die drei von Kaufleuten und Handwerkern besiedelten Gebiete um Martinikirche, St. Pauli und St. Moritz zum städtischen Weichbild. Dagegen blieb die Vogtei als bischöflicher Dienstrechtsbereich von der Stadt ausgeschlossen. Für das städtische Weichbild bedeutete der Mauerbau den entscheidenden Schritt zur Bildung einer Stadtgemeinde: Zu den Zoll- und Marktrechten kamen nun die Wehr- und Steuerhoheit hinzu, was der Bildung von städtischen Institutionen, insbesondere des Rats, Vorschub leistete. Desweiteren kristallisierte sich schrittweise das Stadtrecht der Bürgergemeinde heraus, von dem sich die großen Stifte durch Privilegien abgrenzten. Sie bildeten mit ihren ‚Freiheiten‘ Sonderrechtsbezirke, die bis zum Ende des 18. Jahrhunderts wirksam blieben. Mit der Ummauerung war am Ende des 13. Jahrhunderts der Aufbau Halberstadts vollendet.

(Quelle: Monika Lüdemann, Quartiere und Profanbauten der Juden in Halberstadt, Diss. 2004, TU Braunschweig, Fachbereich Architektur, S. 7 f.)